Das Arbeitssicherheitsgesetz – hier befinden wir uns ein bisschen im Urschleim der Arbeitsmedizin, schließlich ist das Gesetz schon 1973 verabschiedet worden und hat somit seit über 50 Jahren bestand.

Das ASiG ist eines der zentralen rechtlichen Pfeiler der Betriebsmedizin und bildet die Grundlage für unsere betriebsärztliche Tätigkeit! Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes solltest du als angehende/r Arbeitsmediziner/in (oder Betriebsarzt/Betriebsärztin) unbedingt kennen.

Für uns Ärzte ist der §3 erstmal sehr wichtig, hier stehen nämlich unsere Aufgaben drin, die man grob einteilen kann in

  1. Beratung des Arbeitgebers
  2. Untersuchung von Arbeitnehmern
  3. Mitwirkung bei der Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung

Einige weiter wichtige Inhalte aus betriebsmedizinischer Sicht sind folgende Paragraphen:

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